
In letzter Zeit kommt es wieder gehäuft vor, dass der berüchtigte Ido Verband Vertragsstrafen geltend macht. Ido beschäftigt sich gerade also nicht nur damit Abmahnungen zu verschicken und zur Unterschrift der mitgelieferten Unterlassungserklärung aufzufordern. Nun werden die angedrohten Vertragsstrafen auch eingefordert. Doch was hat es eigentlich mit diesen Vertragsstrafen auf sich und wie sollte man im besten Falle reagieren, wenn derartige Post ins Haus fliegt?
Zuerst kommt die Abmahnung
Am Anfang des ganzen Problems steht immer eine Abmahnung. Bekommt ein Unternehmer eine Abmahnung, wird ihm meist ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen. Eine solche Abmahnung wird entweder durch einen konkurrierenden Mitbewerber ausgesprochen oder durch einen entsprechend legitimierten Verband oder Verein. Ob der Ido Verband ebenso zu den legitimierten Verbänden gehört, darüber lässt sich streiten.
Die Abmahnung selbst ist aber oftmals gar nicht das eigentliche Problem, belaufen sich die Kosten einer Ido-Abmahnung „nur” auf rund 230 Euro. Kompliziert wird die ganze Sache durch die mitgeschickte Unterlassungserklärung, welche bei Unterzeichnung einen Vertrag zwischen beiden Parteien darstellt und weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen kann. Grundsätzlich gilt: Wer einmal eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, ist ein Leben lang an deren Inhalt gebunden. Man sollte also sehr gut überprüfen, was man da unterschreibt.
Vertragsstrafen werden konsequent eingefordert
Wird die Unterlassungserklärung unterzeichnet und der zur Unterlassung Verpflichtete hält sich an die Vorgaben der Unterlassungserklärung, hat er nichts zu befürchten. Wiederholt er allerdings den abgemahnten Fehler, droht die Zahlung einer, mitunter sehr hohen, Vertragsstrafe. Mit der Unterschrift unter der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte im Wiederholungsfall die festgesetzte Vertragsstrafe zu zahlen.
Die in der Unterlassungserklärung angekündigte Vertragsstrafe dient dem Abmahner also dazu, im Falle eines erneuten gleichgearteten Verstoßes, den Abgemahnten finanziell in die Pflicht zu nehmen. Und der Ido Verband spricht nicht nur leere Drohungen aus, sondern fordert die Strafen, wie in den aktuellen Fällen, auch konsequent ein.
Nicht selten werden Strafen im fünfstelligen Bereich geltend gemacht. Aber Unterlassungserklärungen lassen sich auch wegen Täuschung anfechten. Gerade die Abmahnungen des Ido Verbands und die damit einhergehenden Unterlassungserklärungen wurden in der Vergangenheit schon des Öfteren von den Gerichten als rechtsmissbräuchlich eingestuft.
Unterlassungserklärung unbedingt überprüfen
Vor der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollte sich daher besser Rat von erfahrenen Juristen eingeholt werden, um solche kostspieligen Vertragsstrafen zu vermeiden. Es gilt daher die Abmahnung ernst zu nehmen, aber nicht überstürzt zu handeln. Vorschnelle Reaktionen, in Bezug auf die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung, sollten unbedingt vermieden werden. Die Abmahnung zu ignorieren ist allerdings ebenfalls keine Lösung.
Eine Unterstützung dafür bietet der Händlerbund an: Mitglieder können eine erhaltene Abmahnung mithilfe des Abmahnungsuploads hochladen und die erfahrenen Juristinnen und Juristen prüfen anschließend den Sachverhalt, inwieweit die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind und ob die Unterlassungserklärung unterschrieben werden sollte oder nicht.
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Kommentare
ohne mich jetzt wiederholen zu wollen, empfehle ich Dir folgende Links zu diesem Thema:
www.internetrecht-rostock.de/. ../
und
anwalt.de/.../...
incl. der weiterführenden Seiten dieser Links.
IDO ist mehr oder weniger am Ende - es ist nur noch eine Frage der Zeit und der Gerichte!!
klar kann ich hier keine Rechtsberatung vornehmen... blabla.
Grundsätzlich hat sich für mich rauskristallisi ert, dass man dem IDO einfach IMMER die Stirn bieten muss, auch wenn das evtl. im ersten Schritt ein wenig mehr kostet, denn die Kostennote ist ja nicht besonders hoch.
Durch ein Anerkenntnisurt eil hat man jedoch den Vorteil, dass der IDO das interesse verliert.
Hier sind dann nämlich keine Vertragsstrafen mehr im Raum, die zu deren Gunsten zahlbar sind.
Ergo interessiert die das nicht mehr, weil es nichts zu holen gibt.
Aber keine Reaktion ist jedenfalls die falsche Reaktion, das kann gehörig nach hinten losgehen.
Und wie eingangs gepostet, lohnt es sich nun darüber nachzudenken abgegebene Unterlassungser klärungen zu "kündigen", denn idR. wird der IDO überhaupt nicht abmahnbefugt gewesen sein, mangels Masse an konkurrierenden Mitgliedern, deren Interesse vertreten wurde.
Gehe davon aus, dass der HB auch dabei unterstützend tätig wird.
Falls nicht, möchte die Redaktion das an dieser Stelle bitte gerne klarstellen.
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Antwort der Redaktion
Mitglieder im Händlerbund erhalten in solchen Fällen natürlich Unterstützung seitens unserer Partnerkanzlei.
Beste Grüße
die Redaktion
Zahlen sowieso, da es einfach zu viele Punkte waren und bei der Unterlassungser klärung konnte ich nur die zeitliche Begrenzung rausnehmen, das wurde mir vom Anwalt so empfohlen.
Also bitte nicht weiter die kritisieren, die von diesen Verbänden abgemahnt werden sondern nie wieder Idioten wählen, denn Schuld an all diesem Unsinn hat allein die Politik und ihre Beamten.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Markus,
als Redaktion ist es uns leider nicht möglich auf juristischen Einzelfallfrage n einzugehen. Da jede Abmahnung individuell betrachtet und geprüft werden muss, können wir hier in den Kommentaren keine pauschale Einschätzung vornehmen.
Alle Gute
die Redaktion
IDO ist bei uns eingeknickt. IDO hat beim LG zunächst gewonnen ist dann aber beim OLG Stuttgart in Schräglage gekommen. Hat dabei noch Glück gehabt. Jetzt, 5 Jahre später, sieht es für IDO bzw. die paar Strippenzieher nicht mehr so gut aus. Warum ? Einige LG Gerichte übernehmen nicht so schnell und prüfen besser als zuvor. OLG sowieso. Da bekommt IDO kräftig auf die "Fresse". Warum ?? Weil da die sehr guten Richter sitzen. Die LG sind überfordert, verstehen nicht oder können nicht so richtig.
Eine Unterlassung zu ignorieren bzw. sich abducken und hoffen, dass alles gut wird? Das ist sicher der falsche weg. Etwas Mut braucht man schon um den IDI-Mist zu bewältigen. Wie geschrieben, HB oder RA Frütsche anfragen.
Letzterer weiß nichts von dem was ich hier geschrieben habe.
Ich kenne den Schmerz Betroffener. Macht es mit Mut und alles wird gut !!
Ich finde, man muss sich endlich gegen IDO zusammen tun. Z.B eine WhatsApp Gruppe. Nur gemeinsam sind wir stark. Und danke immer noch an Frau Dietrich. Aber die meisten sind nur Angsthasen und zahlen...
Gehören wegen erwerbsmäßigem Betrug verknackt, sonst gar nichts...
IDO arbeitet mit der Angst der Betroffenen. Wer eine Abmahnung erhält, sollte keinesfalls zahlen oder eine Unterlassungser klärung abgeben. Bei einer gerichtlichen Geltendmachung ist immer noch genügend Zeit, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Diese Vorgohen kann zwar auch im Falle einer gerichtlichen Klage ggfls. höhere Kosten wie eine Zahlung der Abmahngebühren und die Abgabe einer Unterlassungser klärung verursachen, spätestens bei einem erneuten Verstoß ist man aber auf der Gewinnerseite - ohne Unterlassungser klärung keine Vertragsstrafe.
Warten hat sich in meinem Fall jedenfalls bisher immer ausgezahlt - geklagt wurde vielleicht am Anfang der Abmahntätigkeit , aber jetzt sind Klagen lediglich zeitraubend und verursachen immer öfter Kosten - beim Abmahner, da die Gerichte zwischenzeitlic h immer genauer hinsehen - gerade bei den "üblichen Verdächtigen". Gerichtliche Entscheidungen bringen auch keine Vertragsstrafen und sind damit für die Massenabmahner völlig uninteressant.
Deshalb mein Vorschlag - Ruhe bewahren und einfach abwarten.....
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