Landgericht Hamburg

Coca-Cola muss Edeka nicht beliefern

Veröffentlicht: 30.09.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 30.09.2022
Coca-Cola Dosen und Flaschen

Der Entscheidung ging ein Streit um eine Preiserhöhung von Coca-Cola voraus. Das Unternehmen gab an, aufgrund der gestiegenen Kosten die Preise für die Getränke erhöhen zu müssen. Die Verträge des Supermarktes und Getränkeunternehmens sahen allerdings erst im November neue Preisverhandlungen vor.

Daraufhin erging zunächst eine einstweilige Verfügung gegen Coca-Cola, die den Lieferstopp verbot, wie auch wir berichteten. Das Gericht hatte einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung angenommen und warf Coca-Cola kartellrechtswidriges Verhalten vor. 

Kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung

Die einstweilige Verfügung, die am 8. September erging, wurde jetzt vom Landgericht Hamburg aufgehoben. Das Verbot des Lieferstopps wurde damit aufgehoben, wie LTO berichtet. Edeka warf dem Konzern vor, er würde seine marktbeherrschende Stellung ausnutzen und die Preise höher anzusetzen, als sie sich bei einem Wettbewerb ergeben würden. Nach Ansicht des Gerichts habe Edeka dies nicht ausreichend glaubhaft machen können. Der Vergleich, den Edeka mit der Preisentwicklung von Bier und Biermixgetränken gemacht hat, reichte für diese Behauptung nicht aus. 

Auch konnte Edeka nicht nachweisen, dass es eine besondere Dringlichkeit des Lebensmittelhändlers gab, Coca-Cola zu zwingen, die Lieferung zu den geforderten Konditionen umzusetzen. Denn auch wenn der Preis zu hoch wäre, könnte Edeka im Nachhinein das zu viel gezahlte zurückfordern. 

Edeka: Inflation lediglich als Ausrede

Edeka ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Preisberechnungen von Coca-Cola nicht auf echten Kostensteigerungen beruhen. Die Inflation würde lediglich als Ausrede genutzt werden, um eine höhere Gewinnmarge zu erzielen, so der Sprecher von Edeka. Der Lebensmittelhändler will weitere rechtliche Schritte prüfen. 

Coca-Cola ist hingegen zufrieden mit der Entscheidung. Das Unternehmen sieht die Entscheidung als richtungsweisend für zukünftige Preisverhandlungen an. Nur wenn Kunden die aktuellen Preise anerkennen, würden Hersteller auch an diese liefern. Im Umkehrschluss kann der Handel Produkte aus dem Sortiment nehmen, wenn die Preise nicht akzeptiert werden. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#2 lux 2022-10-04 11:25
Na dann einfach Coca Cola Produkte aus dem Sortiment draußen lassen und andere Händler anregen, dass ebenso zu tun, dann funktioniert auch der Wettbewerb wieder. Auch wenn es erst mal Umsatz/Kunden kostet. Irgendwann, werden die schon auch wieder ins Regal rein wollen, dann müssen sie mit guten Konditionen überzeugen. Und wenn nicht ist es auch nicht schlimm.
Wenn man diese Softdrinks überhaupt trinken will: Anders als früher schmecken inzwischen sogar die Cola Eigenmarken vom Discounter. Und all die anderen Getränke von "The Coca Cola Company" sind sowieso sogar unproblematisch gegen regionale Alternativen austauschbar.
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#1 Karl Ranseier 2022-10-04 08:24
das Kartellrecht wirkt also. Also es schützt den Monopolisten, der kann machen was er will. Prinzipiell bin ich schon der Meinung, dass eine Firma sich aussuchen können sollte mit wem sie Geschäfte macht. Aber den Beweis zu erbringen, dass Coca Cola die Preise mehr erhöht hat als andere ist doch in fünf Minuten vom Praktikanten erledigt und daran gibt es dann wenig zu interpretieren.
Für mich als Normalo ist das von Vorne bis hinten eine Farce.
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