Fruchtnektar darf nicht als Saft beworben werden
Das gilt auch dann, wenn es sich möglicherweise um eine kostenlose Zugabe handelt.
In einer dynamischen Branche wie dem Online-Handel werden jeden Tag neue Klagen eingereicht, Verfahren eingeleitet, Fälle verhandelt und Urteile gefällt. Über aktuelle Verfahren und richterliche Entscheidungen im Bereich E-Commerce, Online-Handel und themenverwandten Gebieten werden Sie hier informiert. So verpassen Sie keine Entscheidung der OLG, des BGH oder EUGH und anderen Institutionen.
Das gilt auch dann, wenn es sich möglicherweise um eine kostenlose Zugabe handelt.
Das zum Burda-Verlag gehörende Urlaubsportal hatte bereits im Sommer gegen den Bewertungsanbieter Fivestar geklagt.
Laut dem Urteil bedürfen Produkte aus besetzten Gebieten einer speziellen Kennzeichnung.
Der Hersteller darf seine Liquids für E-Zigaretten außerdem nicht als „apothekenrein“ bewerben.
Dafür hätte ein tatsächlich entstandener Schaden schlüssig dargelegt werden müssen, so der Richter des Amtsgerichts Bochum.
... weiterlesenEin Elektronikmarkt darf Smartphones weiterhin verkaufen, ohne auf die teils eklatanten Sicherheitslücken hinweisen zu müssen.
... weiterlesenDas Verbot von Zusatzentgelten gilt auch für Verträge, die vor 2018 geschlossen wurden.
… und hätte es nie sein dürfen. Das EuG hat die Nichtigerklärung der Marke nun bestätigt.
Einmal mehr ist eine Influencerin vor Gericht an Recht und Gesetz gescheitert. Es ging um das Thema Schleichwerbung.
Bisher hatten Adblocker zumeist einen guten Stand vor Gerichten. Nun steht aber ein möglicher Kartellverstoß im Raum.
Grundlage ist der Streit um die Frage, ob Lutschen gleichbedeutend mit Kauen ist.
Nachdem Flixbus in der ersten Instanz vor dem Landgericht unterlag, wandert die Akte nun über das OLG zum BGH.