Der frühe Vogel

Zu hohe Transaktionsgebühren: Kunden verklagen PayPal

Veröffentlicht: 10.10.2023 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 10.10.2023
PayPal auf Handy

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Die heutigen Themen des Tages:
Klage gegen PayPal
 X plant Abonnements
 Miese Geschäftslage im Einzelhandel

 

Der Zahlungsdienstleister PayPal wurde vor einem Bundesgericht in San Jose, Kalifornien, mit einer kartellrechtlichen Klage von Verbrauchern konfrontiert. Dem Konzern wird vorgeworfen, Vereinbarungen mit E-Commerce-Händlern getroffen zu haben, um die Transaktionsgebühren künstlich hochzuhalten. In der Sammelklage von zwei Verbrauchern aus Kalifornien und Georgia wird behauptet, dass die Verträge von PayPal die Händler daran hindern, Preisanreize zu nutzen, um die Verbraucher auf potenziell kostengünstigere Zahlungsoptionen hinzuweisen.

Die Anwälte der Konsumenten erklärten laut Reuters, dass die „Anti-Steering-Regeln von PayPal keinem plausiblen wettbewerbsfördernden Zweck dienen“. Die Abschaffung der Händlerbeschränkungen von PayPal würde es den Verkäufern außerdem ermöglichen, die Preise für Transaktionen wettbewerbsfähig zu gestalten und den Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich an der Kasse Rabatte zu sichern. Könnten Kunden hinter den „Preisschleier“ von PayPal blicken, so würden sie klare Unterschiede zwischen der Nutzung von PayPal zu Abwicklung der Transaktionen und der Nutzung ihrer Konkurrenten sehen, heißt es in der Klage weiter.

Zur genauen Summe des Schadensersatzes, den die Verbraucher fordern, gibt es keine Details. PayPal werde die Klage prüfen und erklärt in einem Statement: „PayPal wird auch weiterhin bei allem, was wir tun, unsere Kunden an die erste Stelle setzen, und wir nehmen diese Verantwortung ernst.“

X plant Abo-Modelle

Der Social-Media-Dienst X (ehemals Twitter) soll derzeit daran arbeiten, verschiedene Abo-Modelle einzuführen. Dies soll X-CEO Linda Yaccarino jetzt in einem Treffen mit Investoren bekannt gegeben haben. Wie es bei Heise Online heißt, könnte X bald für alle Nutzer kostenpflichtig werden, die Preise richten sich dann nach den drei verschiedenen Abo-Varianten Basic, Standard und Plus. Die Unterschiede in den drei Versionen liegt in der Anzahl der Werbung. Während beim Basic-Abo die Nutzer Werbung in der Fülle angezeigt bekommen, wie es derzeit bei Kunden ohne Abo gehandhabt wird, soll das Plus-Abonnement ganz ohne Anzeigen auskommen. Noch ist allerdings unklar, ob auch das Basic-Abo kostenpflichtig wird.

Seit der Übernahme von X durch Elon Musk gibt es immer wieder Neuerungen beim Kurznachrichtendienst. Erst kürzlich wurden die Bemühungen laut, Leselimits einzuführen. 

Geschäftslage weiterhin im Sinkflug

Die Inflation drückt weiterhin massiv auf die Kaufkraft der deutschen Konsumenten. Wie aus den aktuellen Werten einer Analyse des Münchner Ifo-Instituts hervorgeht, hat sich die Geschäftslage im Einzelhandel im September weiter verschlechtert, das Barometer fiel auf minus 9,8 Punkte, von minus 7,2 Zählern im August. Besonders Händler von Gebrauchsgütern, Baumärkte sowie Möbel- und Einrichtungshäuser beklagten zuletzt eine sehr zurückhaltende Kundschaft, wie es von Ifo-Experte Patrick Höppner bei Onvista heißt. 

Dennoch gibt es auch Hoffnung auf Besserung. „Die zuletzt spürbaren Einkommenszuwächse bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern dürften weiter zu einer Stärkung der Kaufkraft führen“, so Höppner weiter. „Davon sollten auch die Einzelhändler profitieren.“

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#2 Anna G. 2023-10-10 11:12
@Dirk, Nein, ist überall so, aber Personen in den USA können villeicht weniger gut lesen und verstehen.

Außerdem ist Klagen dort eine Art Volkssport; dass man sich bei vollen Kaffeebechern zb verbrühen kann beim Kippen, muss dort extra auf dem Becher stehen ;)
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#1 Dirk 2023-10-10 10:00
Die Klage gegen Paypal verstehe ich nicht.
Wie können Verbraucher gegen die Paypal-Gebühren klagen, die die Händler bezahlen müssen?
Paypal verbietet doch ausdrücklich, diese Gebühren den Verbrauchern in Rechnung zu stellen. Diese bekommen also von der Höhe gar nichts mit, denn die Zahlung über Paypal dürfte demnach für die Verbraucher immer kostenlos sein.
Oder ist das nur in der EU so?
???
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