Gewährleistung


Das Gewährleistungsrecht gehört zu den wichtigsten Themengebieten im allgemeinen Zivilrecht. Das Gewährleistungsrecht kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine gekaufte Sache Mängel hat. An dieser Stelle finden Sie unsere aktuellen Artikel zu dem Thema.
  • Auch wenn der Umgang mit Kunden bei Defekten und anderen Gewährleistungsfällen längst zum Alltagsgeschäft gehört, ergeben sich aufgrund des komplexen Rechtsgebietes immer wieder Fragen. Der Ansturm auf unseren letzten Beitrag „Wer trägt die Versandkosten in einem Gewährleistungsfall?“ war so groß, dass wir Ihre Fragen gesammelt haben und sie nun beantworten möchten.
    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 27.01.16
  • Unter Online-Händlern wird bekannt sein, dass sie als Verkäufer einer Ware per Gesetz verpflichtet sind, für dessen Vollständigkeit und Mangelfreiheit einzustehen. Immer wieder werden wir mit Anfragen ratloser Online-Händler kontaktiert. Neulich wurden wir gefragt, wer die Versandkosten für die Rücksendung und erneute Hinsendung an den Kunden bezahlt.

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 12.01.16
  • Die EU will den Verbraucherschutz in Europa vereinheitlichen und harmonisieren. Bereits in der kommenden Woche soll ein neuer Entwurf zur Vereinheitlichung europäischer Verbraucherrechte vorgestellt werden. In der neuen Richtlinie ist unter anderem eine zweijährige Gewährleistungsfrist im europäischen Online-Handel formuliert.
    Geschrieben von: Redaktion | Veröffentlicht: 01.12.15
  • Wie jeder Online-Händler weiß, ist er per Gesetz dazu verpflichtet einzustehen, wenn er dem Kunden eine mangelhafte Ware geliefert hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses Recht vielfach als „Garantie“ bezeichnet. Aus juristischer Sicht handelt es sich jedoch dabei nicht um eine „Garantie“, sondern um das sog. „Gewährleistungsrecht“. Bei einem Weiterverkauf geht es jedoch nicht automatisch auf den Dritten über.

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 09.11.15
  • Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Online-Händlern und Verbrauchern sind Mängel, die an Verschleißprodukten (z.B. Akkus) auftreten. Der Käufer des Produktes geht meist davon aus, der Händler sei für einen aufgetretenen Defekt verantwortlich. Der Unternehmer beruft sich hingegen in solchen Fällen häufig auf den sogenannten Verschleiß. Müssen Händler auch für Mängel an Verschleißteilen haften, und wenn ja wie lange?

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 04.08.15
  • Wie jeder Online-Händler weiß, ist er per Gesetz dazu verpflichtet, einzustehen, wenn er dem Kunden eine mangelhafte Ware geliefert hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses Recht vielfach als „Garantie“ bezeichnet. Aus juristischer Sicht handelt es sich jedoch dabei nicht um eine „Garantie“, sondern um das sog. „Gewährleistungsrecht“. Es besteht im Grundsatz zwei Jahre, diese Gewährleistungsfrist kann aber verkürzt werden. Wir erklären, worauf dabei zu achten ist.

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 22.04.15
  • Auch wenn sich Online-Händler noch so viel Mühe geben – hin und wieder kommt es zu Lieferungen defekter Ware. Nicht selten kommt es mit dem Kunden zum Streit über das Gewährleistungsrecht. Doch dieser Ärger muss nicht sein, wenn man sich als Verkäufer über seine Rechte im Klaren ist. Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Zusammenstellung über die häufigsten Irrtümer im Gewährleistungsrecht erstellt [...]

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 13.03.14
  • Streit mit dem Kunden über die Lieferung mangelhafter Waren ist zwar aus dem Alltag eines Online-Händlers nicht wegzudenken. Doch dieser Ärger muss nicht sein, wenn man sich als Verkäufer über seine Rechte im Klaren ist. Aus diesem Grund haben wir für Sie einen Überblick über die Gewährleistungsrechte erstellt, der Ihnen mit nützlichen Tipps in der Praxis zur Seite stehen soll.[...]

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 15.01.14
  • Gegenüber Verbrauchern können Unternehmer die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen (nicht bei Neuware) auf minimal 1 Jahr begrenzen. Nun hatte das Landgericht Essen zu entscheiden, ob eine Verkürzung der Gewährleistung auch bei sogenannter B-Ware zulässig ist. [...]

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 12.09.13

Das Gewährleistungsrecht regelt zunächst, dass der Verbraucher Anspruch auf „Nacherfüllung“ hat. Der Händler muss die defekte Sache also entweder reparieren oder direkt eine neue Sache liefern. Hier liegt es am Kunden, wofür er sich entscheidet. Als Händler hat man allerdings das Recht, die Reparatur zu verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch wären, dann kann der Händler auf die Lieferung einer neuen Sache zurückgreifen. Als Händler hat man in der Regel höchstens zwei Versuche, die Kaufsache zu reparieren, danach hat der Kunde ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf eine Minderung des Kaufpreises.

Bei der Gewährleistung kommt es darauf an, ob die Ware bei Gefahrübergang, also in der Regel dann, wenn der Kunde die Ware erhält, einen Mangel hat. Denn der Händler muss natürlich nicht dafür aufkommen, wenn dem Kunden die Ware nach ein paar Monaten Nutzung herunterfällt und daraufhin kaputt geht. Das Gewährleistungsrecht ist dennoch sehr verbraucherfreundlich, denn bis zu einem Zeitraum von einem Jahr, geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Behauptet der Händler etwas anderes, muss er beweisen können, dass die Sache ohne Mangel an den Kunden übergeben wurde.

Das Gewährleistungsrecht steht dem Kunden zwei Jahre lang zu. Nach Ablauf der zwölf Monate Beweislastumkehr muss allerdings der Kunde beweisen können, dass der Mangel nicht erst nachträglich entstanden ist, hier wird es für den Händler also etwas einfacher. Beim Verkauf von gebrauchter Ware kann der Händler den Zeitraum auf ein Jahr verkürzen, das muss allerdings vor Vertragsschluss geregelt werden.


Das unterscheidet das Gewährleistungsrecht von Widerruf und Garantie


Viele verwechseln den Rücktritt vom Vertrag aufgrund eines Mangels mit dem Widerruf. Rechtlich handelt es sich dabei allerdings um zwei komplett unterschiedliche Dinge. Denn der Widerruf steht dem Verbraucher unabhängig von einem Mangelbei Verträgen zu, die im Internet geschlossen wurden. Das Widerrufsrecht besteht gesetzlich mindestens 14 Tage lang. Kunden können dann entscheiden, ob sie die bestellte Ware tatsächlich behalten wollen, oder die Produkte zurückschicken möchten. Unabhängig davon, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

Die Garantie ist im Gegensatz zum Gewährleistungsrecht ein Versprechen des Händlers oder des Herstellers, dass das Produkt bestimmte Eigenschaften hat oder eine gewisse Zeit lang hält. Es handelt sich quasi um einen zusätzlichen Vertrag, der in den meisten Fällen Ansprüche dem Kunden gegenüber schafft, die über die gesetzlichen hinausgehen.