Abmahnmonitor

Vor diesen 3 Abmahnungen muss man sich NICHT mehr fürchten

Veröffentlicht: 22.05.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.05.2024
Ein Radiergummi radiert verschiedene gezeichnete Männchen aus

Seit vielen Jahren berichten wir über die aktuellsten, wichtigsten und kuriosesten Abmahnungen aus dem Bereich E-Commerce und konnten mit unseren Warnungen schon jede Menge weiterer Abmahnungen verhindern. Heute wollen wir jedoch einmal gute News verbreiten und haben geschaut, welche großen Themen in den letzten Jahren dominiert haben, zurzeit aber keine Rolle mehr spielen.

Ido Verband ist weg vom Fenster

Es gab keinen Abmahner, der dem Online-Handel in der letzten Dekade so zugesetzt hat, wie der Ido Verband. Abertausende Abmahnungen hatte der Verband versendet und musste sich dabei immer wieder rechtsmissbräuchliches Vorgehen gefallen lassen. Dass das erst viel zu spät bei den Gerichten durchdrang, sorgte unter den Betroffenen für Unmut. Durch eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2020 hat unter anderem der Ido Verband glücklicherweise seine Abmahnlegitimation verloren und auch nie wieder erlangt

Doch auch wenn erst einmal keine Abmahnungen des Ido Verbandes zu erwarten sind, bleiben die über die letzte Dekade unterzeichneten Unterlassungserklärungen weiterhin bestehen. Ob sie weiter durchgesetzt werden können, ist bislang unentschieden. Fest steht jedoch: In einer anderen Konstellation wird keine wettbewerbsrechtliche Abmahnbefugnis vorausgesetzt. Wir berichteten über das BGH-Urteil zugunsten des Ido Verbandes.

Viele Sandhage-Mandanten verschwinden in der Versenkung

Auch er darf nicht fehlen: Gereon Sandhage ist ein Rechtsanwalt, der vielen ein Begriff sein dürfte. Laut seinem Portfolio ist er vor allem im Strafrecht etabliert. Allerdings machte dieser Rechtsanwalt allen im Online-Handel Tätigen das Leben schwer, obwohl er selbst tatsächlich nie der Abmahner war, sondern seine Mandantschaft. Und hier wollen wir heute ansetzen, denn obwohl der Rechtsanwalt abmahntechnisch immer noch mehr oder weniger aktiv ist, wechselt er seine Mandantschaft wie andere ihre Unterwäsche. Und damit sind viele Branchen wieder von der Angel.

Namen wie die Juwelier Chronotage GmbH, die Wetega UG, die Acario UG, die iOcean UG oder die Sachse Vertriebs GbR sind aktuell vom Tisch. Auch die jüngsten Abmahnungen wegen Spielzeughinweisen, ausgesprochen durch die Firma Como Sonderposten, sind offenbar aktuell wieder von der Bildfläche verschwunden. Um die jüngsten Beispiele, Abmahnungen der Mutter Erde Naturprodukt24.de wegen fehlender Kosmetikhinweise, ist es ebenso schnell wieder still geworden.

Diese Sonnenschirm-Abmahnungen sorgen nicht mehr für dunkle Wolken

Nicht nur, um eine Conversion zu erzielen, sondern auch, um den Gesetzgeber zufriedenzustellen, ist vor einem Kauf über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Die Nennung der wesentlichen Merkmale ist eine Pflichtangabe im Online-Handel. Soweit so klar. Für eine ganze Reihe von Abmahnungen und Gerichtsurteilen sorgten Schreiben der Quante-Design GmbH & Co. KG über die Kanzlei Dr. Bahr. In den letzten Jahren wurde es jedoch ruhig in diesem Bereich.

Gefordert werden in der Abmahnung Angaben zum Material des Gestells, Material der Bespannung, Größe und Öffnungsmechanismus eines Sonnenschirms. Daher ist es umso wichtiger, dem Kunden vor dem zahlungspflichtigen Kauf noch einmal die Ware genau zu beschreiben und die kaufentscheidenden Merkmale mitzuteilen. Außerdem werden in der Abmahnung Abweichungen zwischen Produktfoto und tatsächlicher Lieferung beanstandet. Ein Paradebeispiel für die Angabe von Produktbeschreibungen und die Genauigkeit der Artikelfotos. Allerdings sei gesagt, dass die Quante-Design GmbH & Co. KG weiterhin in anderen Bereichen als Abmahnerin aktiv ist.

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#1 brrrrr 2024-05-23 12:00
Es traf wie ein Kometeneinschla g, den die Astronomen vorher nicht berechnet hatten,
gemeint ist die Abmahnung, für die es keine Vorwarnung gab.
Warum aber macht der Gesetzgeber die Vorwarnung bei einer Abmahnung nicht zwingend notwendig ?
Der Verbraucherschu tz wird ja auch nicht als Überraschungsge schenk umgesetzt.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.