Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, um die Bedeutung des Konzerns für den Wettbewerb zu überprüfen.
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, um die Bedeutung des Konzerns für den Wettbewerb zu überprüfen.
Nachdem bereits die Datenverarbeitung des Konzerns kartellrechtlich untersucht wird, trifft es nun auch das Newsangebot.
Mit dem neuen GWB-Gesetz können die Kartellwächter schneller gegen möglichen Marktmissbrauch vorgehen – nach Facebook und Amazon ist jetzt Google dran.
Das Bundeskartellamt eröffnet jetzt das insgesamt dritte Verfahren gegen Amazon – dieses Mal nach den Vorgaben des neuen GWB-Digitalisierungsgesetzes.
Außerdem: Die Auszahlungen der Coronahilfen laufen in Bundesländern verschieden gut. Und viele Deutsch stehen offenbar kurz vorm Burnout.
Außerdem: Zara soll von Ausbeutung in China profitieren und Millionen Daten von Clubhouse-Nutzern landeten im Netz.
Die Kartellbehörden in den USA wollen überprüfen, ob die Abschaffung von Cookies, die Google plant, einen Wettbewerbsverstoß darstellen könnte.
Im ersten Podcast des neuen Jahres sprechen Christoph, Micha und Patrick über den Brexit, ein neues Kartellrecht und den Clubhouse-Hype.
Digitale Plattformen spielen nicht immer nach den Wettbewerbsregeln. Jetzt hat der Bundestag das Bundeskartellamt gestärkt.
In jeder Hinsicht war 2020 kein Jahr wie jedes andere. Auch im Hinblick auf Kartelle, Fusionen und Verbraucherschutz war die Corona-Pandemie wegweisend.
Der faire Wettbewerb ist ein Kernelement unserer sozialen Marktwirtschaft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass Unternehmen im Kampf um die Gunst der Kundschaft stetig Waren und Dienstleistungen zu einem günstigen Preis anbieten und versuchen, die Qualität gegenüber der Konkurrenz zu verbessern. So haben Verbraucher bestenfalls eine echte Wahlmöglichkeit und können bestmögliche Konsumentscheidungen treffen.
Geschützt wird der Wettbewerb in Deutschland durch das Bundeskartellamt (BKartA), das von seinem Präsidenten Andreas Mundt geleitet wird. Die wichtigste rechtliche Grundlage dieser Arbeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es regelt die sogenannten drei Säulen des Kartellrechts: Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle.
In Deutschland sind Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen grundsätzlich verboten. Das ist der Kern des Kartellverbots. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) oder, unter bestimmten Voraussetzungen, streng definierte freigestellte Vereinbarungen.
Auch ist es Konzernen, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, verboten, diese Stellung missbräuchlich auszunutzen. Das BKartA übt hier eine Missbrauchsaufsicht aus, die seit der 10. GWB-Novelle auch schon greifen kann, wenn Marktmachtmissbrauch auftritt, bevor eine Marktbeherrschung vorliegt. Gerade Digitalkonzerne wie Google, Amazon oder Meta werden im Kontext der Missbrauchsaufsicht sehr genau vom BKartA beobachtet und untersucht.
Das BKartA übernimmt außerdem die Fusionskontrolle und überprüft, ob sich Zusammenschlüsse von Unternehmen negativ auf den Wettbewerb auswirken. Überwiegen die Nachteile, kann das BKartA eine Fusion untersagen oder Bedingungen für die Freigabe stellen.
Auf EU-Ebene ist die Europäische Kommission die wichtigste Kartell- und Wettbewerbsbehörde. Die dänische Kommissionsvizepräsidentin und Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager ist dort die wichtigste Akteurin.
Auch in Brüssel hat man die großen Digitalriesen im Visier und geht regelmäßig gegen Wettbewerbsverstöße vor. Zuletzt wurde mit dem Digital Markets Act ein neues Gesetz beschlossen, dass der Marktmachtkonzentrierung bei den ganz großen Gatekeeper-Unternehmen im digitalen Bereich entgegenwirken soll.