Marke im Artikelnamen sorgt für teure Abmahnung
Zudem wurde ein Taschenhändler wegen der Nachahmung eines Designs abgemahnt und die Altersprüfung wurde einem Händler von E-Zigaretten zum Verhängnis.
Zudem wurde ein Taschenhändler wegen der Nachahmung eines Designs abgemahnt und die Altersprüfung wurde einem Händler von E-Zigaretten zum Verhängnis.
Unter anderem die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters des Deutschen Patent- und Markenamts soll zur Überweisung überzeugen.
Eingetragene Marken bieten Händlern viele Vorteile. Wir erklären, wann man über eine Markenanmeldung nachdenken sollte.
Der Schuhhersteller Crocs hat zwei Patentrechtsklagen gegen andere Schuhhersteller gewonnen.
Das OLG Frankfurt a.M. hat einer Online-Händlerin die Verwendung der Bezeichnung untersagt – wegen der bewussten Nähe zu der Marke eines Outdoor-Herstellers.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Markenrecht: Auch die beste Markenstrategie kann von einer fehlenden oder schlechten Recherche zunichtegemacht werden.
Ein Unternehmen versuchte, sich gegen die Löschung zu wehren – doch vergeblich, wie der BGH nun bestätigte.
Die deutsche Wortmarke „Flip-Flop“ verliert den Markenschutz. Der Begriff sei mittlerweile eine gebräuchliche Gattungsbezeichnung.
Die Apple Inc. ging vor der Gericht der Europäischen Union, gegen eine Entscheidung des EUIPO vor.
So teuer wie die Kunstwerke von Frida Kahlo sind die Abmahnungen zwar nicht, dafür sind sie wohl deutlich einfacher zu bekommen.
Um markenrechtlichen Schutz zu erlangen, muss eine Marke nicht zwangsläufig in einem Markenregister eingetragen werden. Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit dieses im beteiligten Verkehrskreis bekannt ist, kann Markenschutz entstehen. Allerdings ist dies ein Punkt, über den sich gern gestritten wird, da er sehr beweisbedürftig ist. Anders hingegen sieht es aus, wenn eine Marke eingetragen ist. Eine eingetragene Marke genießt erst einmal immer den Schutz, bis sie gelöscht wird. Die Eintragung kann beispielsweise beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgen.
Marken gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So gibt es Wortmarken, Bildmarken, aber auch Klangmarken und Farbmarken. Auch, wenn man umgangssprachlich oft von einer Marke spricht, sind nicht selten mehrere gemeint. So ist Adidas sowohl als Wort- als auch als Bildmarke eingetragen.
Wird eine Marke kopiert oder ein Produkt in den Keywords mit einem geschützten Markenbegriff beworben, ohne ein Markenprodukt zu sein, so handelt es sich in der Regel um einen Markenrechtsverstoß. Der Inhaber der Marke hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser Anspruch wird durch eine Abmahnung geltend gemacht. Da es bei dem Ruf der Marke oft um viel Geld geht, sind Streitwerte von über 100.000 Euro keine Seltenheit. Entsprechend kann eine einzelne Abmahnung schnell mal über 2.000 Euro Anwaltsgebühren generieren, die der Markenrechtsinhaber direkt von demjenigen verlangen darf, der die Marke widerrechtlich verwendet hat.