Software-Verkauf: Entfernen einer Verpackung verletzt keine Markenrechte
Für Online-Händler ist der Umgang mit Markenwaren immer ein heikles Unterfangen, da die Markeninhaber zahlreiche Vorgaben machen dürfen - und davon auch regelmäßig Gebrauch machen. So ist bereits gesetzlich vorgegeben, dass Händler den Zustand der Markenprodukte nicht ohne Weiteres verändern dürfen. Das kann schon beim Entfernen der Verpackung der Fall sein.