Ankerkraut verliert Namensstreit gegen Konkurrenten
Das Gewürzunternehmen musste eine Schlappe vor Gericht einstecken und hat den markenrechtlichen Schutz für eines seiner Produkte verloren.
Das Gewürzunternehmen musste eine Schlappe vor Gericht einstecken und hat den markenrechtlichen Schutz für eines seiner Produkte verloren.
Das EuG hat kürzlich festgestellt, dass der Emmentaler nicht als Marke schutzfähig ist.
Netlist und Samsung haben einst zusammengearbeitet, jetzt muss Samsung 303 Millionen Dollar Strafe an Netlist zahlen.
Apple will das Foto eines Apfels in der Schweiz markenrechtlich schützen lassen. Einmal wurde der Antrag bereits abgelehnt.
Gegen seinen Rivalen Tesco konnte der deutsche Discounter in einem Markenrechtsstreit um ein Logo vor einem Londoner Gericht siegen.
Neben dem Pokemon-Franchise wurde auch das Monster Hunter-Franchise mit Klagen angegriffen. Es geht um die Verwendung des Wortes Monster.
Anfang der Woche wollte Adidas markenrechtlich gegen Black Lives Matter vorgehen, da diese in ihrem Logo drei Streifen nutzen.
Die Beklagte hatte eine fremde Marke als Schlüsselwort für ihre Suchmaschinenwerbung genutzt. Das OLG Braunschweig entschied: grundsätzlich zulässig.
Außerdem wurden Händler wegen Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen abgemahnt.
Toblerone wird bald nicht mehr in der Schweiz produziert und darf somit nicht mehr das Matterhorn auf seiner Packung tragen.
Um markenrechtlichen Schutz zu erlangen, muss eine Marke nicht zwangsläufig in einem Markenregister eingetragen werden. Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit dieses im beteiligten Verkehrskreis bekannt ist, kann Markenschutz entstehen. Allerdings ist dies ein Punkt, über den sich gern gestritten wird, da er sehr beweisbedürftig ist. Anders hingegen sieht es aus, wenn eine Marke eingetragen ist. Eine eingetragene Marke genießt erst einmal immer den Schutz, bis sie gelöscht wird. Die Eintragung kann beispielsweise beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgen.
Marken gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So gibt es Wortmarken, Bildmarken, aber auch Klangmarken und Farbmarken. Auch, wenn man umgangssprachlich oft von einer Marke spricht, sind nicht selten mehrere gemeint. So ist Adidas sowohl als Wort- als auch als Bildmarke eingetragen.
Wird eine Marke kopiert oder ein Produkt in den Keywords mit einem geschützten Markenbegriff beworben, ohne ein Markenprodukt zu sein, so handelt es sich in der Regel um einen Markenrechtsverstoß. Der Inhaber der Marke hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser Anspruch wird durch eine Abmahnung geltend gemacht. Da es bei dem Ruf der Marke oft um viel Geld geht, sind Streitwerte von über 100.000 Euro keine Seltenheit. Entsprechend kann eine einzelne Abmahnung schnell mal über 2.000 Euro Anwaltsgebühren generieren, die der Markenrechtsinhaber direkt von demjenigen verlangen darf, der die Marke widerrechtlich verwendet hat.