Davina Geiss gewinnt gegen Dolce & Gabbana
Namhafte Markenhersteller sind wegen Abmahnungen regelmäßig in unseren News. Dieses Mal hatte D&G keinen Erfolg.
Namhafte Markenhersteller sind wegen Abmahnungen regelmäßig in unseren News. Dieses Mal hatte D&G keinen Erfolg.
Der deutsche Stefan Heine hat sich die Markenrechte an „Wordle“ gesichert, nun geht die New York Times dagegen vor.
Über 22 Jahre hatte der Zauberkünstler immer wieder Klagen gegen Nintendo eingereicht. Nun gibt er zu: Er war ein Idiot.
Dass Online-Händler insbesondere beim Anhängen auf Amazon aufpassen sollten, keine fremden Markenrechte zu verletzen, zeigt dieses Urteil des LG Hamburg.
„Einfach sprudeln statt schwer schleppen“ lautet der Slogan von Sodastream. Viele Discounter vertreiben eigene Kartuschen. Zu Recht?
Billiger, schneller, zuverlässiger: Die Kommission bringt neue Rahmenbedingungen für den Schutz von Designs ins Spiel.
Der Händler wies im Angebot darauf hin, keine Lizenz des Inhabers der dargestellten Marke zu besitzen. Ein Wettbewerber sah darin eine Irreführung.
Die Marke bleibt vorerst im Markenregister eingetragen. Ihre Inhaberin hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Damit besteht weiterhin Abmahnrisiko.
Seit Jahren versucht Lindt Markenrechtsschutz für seine Goldhasen zu erlangen. Nun konnte das Unternehmen endlich einen Erfolg verzeichnen.
Das Landgericht Düsseldorf hat erneut den Onlinevertrieb von Graumarktware durch eine deutsche Handelskette untersagt.
Um markenrechtlichen Schutz zu erlangen, muss eine Marke nicht zwangsläufig in einem Markenregister eingetragen werden. Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit dieses im beteiligten Verkehrskreis bekannt ist, kann Markenschutz entstehen. Allerdings ist dies ein Punkt, über den sich gern gestritten wird, da er sehr beweisbedürftig ist. Anders hingegen sieht es aus, wenn eine Marke eingetragen ist. Eine eingetragene Marke genießt erst einmal immer den Schutz, bis sie gelöscht wird. Die Eintragung kann beispielsweise beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgen.
Marken gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So gibt es Wortmarken, Bildmarken, aber auch Klangmarken und Farbmarken. Auch, wenn man umgangssprachlich oft von einer Marke spricht, sind nicht selten mehrere gemeint. So ist Adidas sowohl als Wort- als auch als Bildmarke eingetragen.
Wird eine Marke kopiert oder ein Produkt in den Keywords mit einem geschützten Markenbegriff beworben, ohne ein Markenprodukt zu sein, so handelt es sich in der Regel um einen Markenrechtsverstoß. Der Inhaber der Marke hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser Anspruch wird durch eine Abmahnung geltend gemacht. Da es bei dem Ruf der Marke oft um viel Geld geht, sind Streitwerte von über 100.000 Euro keine Seltenheit. Entsprechend kann eine einzelne Abmahnung schnell mal über 2.000 Euro Anwaltsgebühren generieren, die der Markenrechtsinhaber direkt von demjenigen verlangen darf, der die Marke widerrechtlich verwendet hat.