Teure Verstöße gegen Buchpreisbindung, Urheber- und Markenrecht
Neben Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht, traf es in dieser Woche einen Händler, der sich nicht an die Buchpreisbindung hielt.
Neben Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht, traf es in dieser Woche einen Händler, der sich nicht an die Buchpreisbindung hielt.
Außerdem: Ralph Siegel bekommt von Gericht Markenrechte zugesprochen und auch ein speziell geformter Lippenstift kann als Marke eingetragen werden.
Außerdem: „Bavaria Weed” verstößt gegen die öffentliche Ordnung. Und die Zustimmung des Markeninhabers ist auch im Nachhinein möglich.
Bieten mehrere Händler einen identischen Artikel an, werden sie bei Amazon zusammen gelistet. Insbesondere bei Markenprodukten ist das sogenannte Anhängen aber tückenreich.
Jedes Unternehmen wünscht sich treue Fans. Doch in manchen Fällen kippt das Verhältnis und kann dann sogar zur Schlammschlacht werden.
Nicht jeder kann seinen Online-Shop mit Eigenmarken füllen. Ob und wie große Marken genutzt werden dürfen, verrät unser Leitfaden.
Von den Wiesn über Black Friday bis hin zum Christkind ist so ziemlich jeder saisonale Anlass mit zahlreichen Marken übersät. Auch Ostern macht keine Ausnahme.
Besonders kleine Händler scheuen sich vor dem großen Schritt: Eine Markenanmeldung ist aber kein Hexenwerk. Aktuell gibt es sogar Zuschüsse.
Außerdem: Honiggläser, die sich (zu) ähnlich sehen und eine aktuelle Abmahnung wegen einer ungewöhnlichen Marke
Neben der Kreuzesinschrift hat sich Werner Lustig aus Bayern auch den Schriftzug SPQR als Marke eintragen lassen.
Um markenrechtlichen Schutz zu erlangen, muss eine Marke nicht zwangsläufig in einem Markenregister eingetragen werden. Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit dieses im beteiligten Verkehrskreis bekannt ist, kann Markenschutz entstehen. Allerdings ist dies ein Punkt, über den sich gern gestritten wird, da er sehr beweisbedürftig ist. Anders hingegen sieht es aus, wenn eine Marke eingetragen ist. Eine eingetragene Marke genießt erst einmal immer den Schutz, bis sie gelöscht wird. Die Eintragung kann beispielsweise beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgen.
Marken gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So gibt es Wortmarken, Bildmarken, aber auch Klangmarken und Farbmarken. Auch, wenn man umgangssprachlich oft von einer Marke spricht, sind nicht selten mehrere gemeint. So ist Adidas sowohl als Wort- als auch als Bildmarke eingetragen.
Wird eine Marke kopiert oder ein Produkt in den Keywords mit einem geschützten Markenbegriff beworben, ohne ein Markenprodukt zu sein, so handelt es sich in der Regel um einen Markenrechtsverstoß. Der Inhaber der Marke hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser Anspruch wird durch eine Abmahnung geltend gemacht. Da es bei dem Ruf der Marke oft um viel Geld geht, sind Streitwerte von über 100.000 Euro keine Seltenheit. Entsprechend kann eine einzelne Abmahnung schnell mal über 2.000 Euro Anwaltsgebühren generieren, die der Markenrechtsinhaber direkt von demjenigen verlangen darf, der die Marke widerrechtlich verwendet hat.