Berliner Kammergericht bestätigt umfassende Löschung der Marke „Black Friday“
Schon 2021 kam es zu Einschränkungen des Markenschutzes. Einem Bericht zufolge wird die Marke nun vollständig gelöscht.
Schon 2021 kam es zu Einschränkungen des Markenschutzes. Einem Bericht zufolge wird die Marke nun vollständig gelöscht.
Die Paulaner Brauerei führte seit mehreren Jahren einen Rechtsstreit mit dem Riegele Unternehmen, über die Bezeichnung des Limonaden-Cola Mischgetränkes „Spezi“.
Über 200 Meldungen hat das DPMA wegen gefälschten Rechnungen erhalten, die an Markeninhaber verschickt werden. Die Behörde warnt erneut eindringlich.
Außerdem wurden Händler wegen Verstößen gegen die Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt und wegen unzulässiger Verwendung eines Qualitätssiegels.
Die Benutzung fremder Marken für nicht originale Ersatzteile kann zulässig sein – wenn sie den „anständigen Gepflogenheiten“ entspricht.
Der klagende Gastronom und Inhaber einer Marke ging gegen die Verwendung vor. Das OLG Frankfurt aber sieht nur ein dekoratives Element.
Feta, Schwarzwälder Schinken oder Champagner: Diese Lebensmittel genießen ein besonderes Ansehen. Warum haben manche Produkte einen besonderen Schutz?
Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Und so nimmt die Geschichte um die ärgerliche Abmahnung ein Ende mit Schmunzeln.
Der Klemmbausteinhersteller Lego hat erfolgreich einen Händler aus Paderborn verklagt. Dieser bot Figuren aus China an.
Außerdem unterließen Händler die Registrierung nach dem Elektro- und dem Verpackungsgesetz.
Um markenrechtlichen Schutz zu erlangen, muss eine Marke nicht zwangsläufig in einem Markenregister eingetragen werden. Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit dieses im beteiligten Verkehrskreis bekannt ist, kann Markenschutz entstehen. Allerdings ist dies ein Punkt, über den sich gern gestritten wird, da er sehr beweisbedürftig ist. Anders hingegen sieht es aus, wenn eine Marke eingetragen ist. Eine eingetragene Marke genießt erst einmal immer den Schutz, bis sie gelöscht wird. Die Eintragung kann beispielsweise beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgen.
Marken gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So gibt es Wortmarken, Bildmarken, aber auch Klangmarken und Farbmarken. Auch, wenn man umgangssprachlich oft von einer Marke spricht, sind nicht selten mehrere gemeint. So ist Adidas sowohl als Wort- als auch als Bildmarke eingetragen.
Wird eine Marke kopiert oder ein Produkt in den Keywords mit einem geschützten Markenbegriff beworben, ohne ein Markenprodukt zu sein, so handelt es sich in der Regel um einen Markenrechtsverstoß. Der Inhaber der Marke hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser Anspruch wird durch eine Abmahnung geltend gemacht. Da es bei dem Ruf der Marke oft um viel Geld geht, sind Streitwerte von über 100.000 Euro keine Seltenheit. Entsprechend kann eine einzelne Abmahnung schnell mal über 2.000 Euro Anwaltsgebühren generieren, die der Markenrechtsinhaber direkt von demjenigen verlangen darf, der die Marke widerrechtlich verwendet hat.