„Jung und hochmotiviert“? Das ist Diskriminierung in Stellenanzeigen
Außerdem: Durchsetzung der Maskenpflicht auf Arbeit, Corona als Berufskrankheit und Frauenquote in Vorständen.
Außerdem: Durchsetzung der Maskenpflicht auf Arbeit, Corona als Berufskrankheit und Frauenquote in Vorständen.
Homeoffice wird durch Corona immer beliebter – hat aber auch Tücken, wie verschiedene Bitkom-Umfragen zeigen.
Lieber Kontrolle statt Vertrauen – mit dieser Begründung werden Mitarbeiter oft überwacht. Dabei ist nicht jedes Mittel zulässig.
Wie angekündigt hält der Bundesarbeitsminister an seinem Plan fest: Es soll einen gesetzlichen Anspruch auf das mobile Arbeiten geben.
In Coronazeiten gewinnt mobiles Arbeiten immer mehr an Bedeutung. Viele sprechen dabei von Homeoffice, meinen aber eigentlich das Mobile Office.
Dezentrales Arbeiten hat in der Coronakrise Hochkonjunktur. Hendrik Henze praktiziert dies schon seit Jahren und will mit CloneDesk das passende Tool bieten.
Die Hürden für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen bleiben hoch. Das zeigt die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der sozialen Schäden, die bereits im März beschlossen wurden, gelten nun mehrere Monate länger.
Es ist ein trauriger Rekord: Aufgrund der Coronakrise haben deutsche Firmen rund zehn Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt.
Hubertus Heil plant ein entsprechendes Gesetz über die Coronakrise hinaus. Auch ein Lohnausgleich für Eltern ist geplant.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.