Arbeitsrecht: Wann verfallen Urlaubstage?
Wer bis Ende des Jahres seine Urlaubstage nicht genommen hat, hat Pech – oder etwa doch nicht?
Wer bis Ende des Jahres seine Urlaubstage nicht genommen hat, hat Pech – oder etwa doch nicht?
Tausende Arbeitsverträge könnten ab 1. August von neuen Pflichten für Arbeitgeber betroffen sein und müssen geändert werden. Es drohen Bußgelder.
Bei vielen Unternehmen ist es nicht mehr selten, wenn die Mitarbeiter verstreut aus ganz Deutschland oder gar der EU arbeiten. Das wirkt sich auch auf die Feiertage aus.
Der Bundestag hat die Mindestlohnerhöhung ab 1. Oktober abgenickt. Schon ab Juli steigt der Mindestlohn.
Eine klagende Flötistin hat über mehrere Monate PCR-Tests verweigert und war deswegen nicht bezahlt worden. Laut Urteil des BAG durfte der Arbeitgeber die Tests verlangen.
Probleme mit PC und Programmen am Arbeitsplatz nerven, sind teuer – und können sogar Mitarbeiter ganz vergraulen, wie eine Studie zeigt.
Der Navigationsspezialist TomTom automatisiert sich. Dies geht auch zulasten der eigenen Mitarbeiter.
Außerdem: Apple verhindert jedes Jahr einen massiven Milliarden-Schaden im App-Store. Und Fressnapfs startet seinen Online-Marktplatz.
Angestellte des Software-Riesen bekommen einen Urlaubstag extra – um einfach mal den Kopf freizubekommen.
Außerdem: Airbnb hat sein Geschäft in China ausgesetzt und Rakuten startet ein Cashback-Programm in Europa – unter anderem auch in Deutschland.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.