Freie Tage bei Regelschmerzen? – Vorschlag erntet Spott und Beifall
In Spanien gibt es einen neuen Gesetzesvorschlag, der Frauen mit Menstruationsschmerzen helfen soll. Die Meinungen sind gespalten.
In Spanien gibt es einen neuen Gesetzesvorschlag, der Frauen mit Menstruationsschmerzen helfen soll. Die Meinungen sind gespalten.
Mit dem Wegfall der meisten Coronaschutz-Maßnahmen müssen Arbeitgeber auch datenschutzrechtliche Pflichten beachten.
Die jüngsten beiden Coronawellen haben für einen Arbeitsausfall von insgesamt 383 Millionen Stunden gesorgt.
Ab dem 20. März gilt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung, daraus ergeben sich auch einige Änderungen für Arbeitgeber.
Außerdem: Lieferengpässe und Inflation führen zu mehr Verlusten im Online-Handel. Der Textilhandel konnte sich zumindest im letzten Jahr über höhere Umsätze freuen.
Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen kommen auch auf Arbeitgeber einige Änderungen zu.
Die Kündigung einer nicht-geimpften Mitarbeiterin verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Das Warenlager bietet viel Potenzial für Arbeitsunfälle und Verletzungen. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, um ein sicheres Umfeld zu schaffen?
Geht es nach dem Chef des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sollen Geflüchtete aus der Ukraine keine Bürokratie-Probleme erleben.
Des Weiteren gibt es Warnungen vor Cyberangriffen, die Börsen rutschen weltweit ins Minus. Der Warenverkehr ist bereits eingebrochen.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.