Teures Homeoffice: Mitarbeiter könnten bis zu 94 Euro im Jahr mehr zahlen
Wer im Homeoffice arbeiten muss, könnte draufzahlen: Laut einer Rechnung von Check24 drohen Mehrkosten von bis zu 94 Euro.
Wer im Homeoffice arbeiten muss, könnte draufzahlen: Laut einer Rechnung von Check24 drohen Mehrkosten von bis zu 94 Euro.
Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Baden-Württemberg kam es zu ersten Kündigungen von Mitarbeitern, weil die 3G-Regel missachtet wurde
Auch bei der Arbeit zu Hause können sich Unfälle ereignen. Ob und unter welchen Umständen sie versichert sind, darüber entschied nun das Bundessozialgericht.
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Kurzarbeit vereinfacht, mit dem Ziel Arbeitsplätze zu retten. Diese Erleichterungen gelten auch weiterhin.
900 Mitarbeiter der Hypothekenbank Better.com wurden auf einen Schlag entlassen. Der Firmenchef führte die Massenentlassung per Zoom-Call durch.
Die oftmals gestellte Frage nach der Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit Null wurde nun durch das BAG in einer wegweisenden Entscheidung geklärt.
In der Corona-Pandemie haben sich die Arbeitsbedingungen vor allem durch das Homeoffice verschlechtert, so der DGB-Index „Gute Arbeit“.
Das Homeoffice ist heute im Trend. Damit Hacker keine Chance haben, ist die nötige Datensicherheit erforderlich. Doch wie lassen sich Daten optimal schützen?
Ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums könnte für die Rückkehr der Homeoffice-Pflicht und für eine Impfstatusabfrage am Arbeitsplatz sorgen.
Vielerorts wird über die Einführung eines 3G-Modells in Unternehmen diskutiert. Wir klären auf, ob das rechtlich überhaupt möglich ist.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.