Gorillas-Mitarbeiter streiken in Berlin und blockieren Warenlager
Nachdem der Lieferdienst einen Mitarbeiter entlassen hatte, haben 50 Lieferfahrer das Lager in Berlin-Mitte lahmgelegt. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen.
Nachdem der Lieferdienst einen Mitarbeiter entlassen hatte, haben 50 Lieferfahrer das Lager in Berlin-Mitte lahmgelegt. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen.
Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde der Bezug des KAG deutlich erleichtert. Das wird auch noch eine Weile so bleiben.
Außerdem: zum Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg von einer anderen Wohnung, Abmahnung vor Kündigung auch in der Probezeit und Diskriminierung in der IT.
Weil die Bürotüren vielerorts kompromisslos geschlossen bleiben, mussten sich Arbeitgeber ganz neuen rechtlichen und praktischen Herausforderungen stellen.
Es ist wohl eines der Unwörter des Jahres 2020/2021: Kurzarbeit. Die schnellen Auszahlungen eröffneten zudem jede Menge Missbrauchspotenzial.
Außerdem: Die Umkleidezeit gilt nicht als Arbeitszeit und die Gründung von Betriebsräten soll vereinfacht werden.
An Ostern sollen erweiterte Ruhetagen gelten. Aber: Was bedeutet das eigentlich?
In Leipzig wurden hunderte Kündigungen vorerst für unwirksam erklärt. Die Beschäftigten gewinnen so etwas mehr Zeit.
Die Arbeit im Warenlager ist körperlich enorm fordernd. Mit den richtigen ergonomischen Lösungen wird der Arbeitsplatz aber besser und sicherer gestaltet.
Außerdem: Die EU-Kommission will erlauben, dass die Bundesregierung auch größeren Firmen helfen darf, und die Verschuldung in der Coronakrise hält sich in Grenzen.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.