News & FAQ zu Coronahilfen
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Coronahilfen: News & FAQ


Aktuelle Nachrichten & Updates für Onlinehändler


Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um alle Coronahilfen und weitere Themen, die Händler während der Corona-Pandemie besonders beschäftigen. Haben auch Sie Fragen zur Coronahilfe, kontaktieren Sie uns.

In unserem Podcast-Spezial informieren unsere Experten ebenfalls zum Thema Corona und Überbrückungshilfen.

Aktualisiert am 24.10.2022


Allgemeine Informationen

Welche Coronahilfen gibt es?
Sind Coronahilfen steuerpflichtig oder steuerbefreit?
Kann Coronahilfe gepfändet werden?
Wie lange dauert es, bis die Corona-Zuschüsse bewilligt werden?
Wo kann ich Coronahilfe beantragen?
Rückzahlungen von Coronahilfe und Betrug
Wo finde ich die aktuellen Corona-Regeln?
Wo gibt es eine Übersicht für die Corona-Verordnung nach Bundesland?

Neustarthilfe Berlin

Was war die „Neustarthilfe Berlin“?

Überbrückungshilfe & Neustarthilfe

Welche Unternehmen erhalten Überbrückungshilfe und Neustarthilfe?
Wie kann ich Überbrückungshilfe und Neustarthilfe beantragen?
Was sind Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus?
Wann kommt die Überbrückungshilfe IV?
Dürfen die Überbrückungshilfe und Neustarthilfe für den Lebensunterhalt genutzt werden?

Soforthilfe

Darf die Soforthilfe für den Lebensunterhalt genutzt werden?

Härtefallhilfe

Wer erhält Härtefallhilfe und wie läuft der Antrag ab?

Eigenkapitalzuschuss

Wie erhält man den Eigenkapitalzuschuss?

Novemberhilfe

Was ist die Novemberhilfe und wie erhalte ich sie?

Dezemberhilfe

Dezemberhilfe: Was sind die Voraussetzungen zum Erhalt?

Informationen für Arbeitgeber

Wie lange gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz?
Darf mein Arbeitgeber einen Corona-Test außerhalb der Arbeitszeit verlangen?
Bekommen Unternehmen die Kosten für Coronatests zurückerstattet?
Welche Regeln gelten bei der Kurzarbeit und dem Kurzarbeitergeld?
Welche Auswirkungen hat die Coronakrise auf die Wirtschaft?


Welche Coronahilfen gibt es?


Die Bundesregierung hat verschiedene Zuschussprogramme zur Unterstützung von Unternehmen ins Leben gerufen, die unter den Folgen der Coronakrise leiden. Bisher gab es folgende Hilfen für die entsprechenden Förderzeiträume:

März - Juni 2020: Soforthilfe
Juli - September 2020: Überbrückungshilfe I
Oktober - Dezember 2020: Überbrückungshilfe II
November & Dezember 2020: Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Eine ausführliche Übersicht der Zuschussprogramme aus dem Jahr 2020 finden Sie in diesem Artikel: Alle Coronahilfen aus 2020 im Überblick. Das FAQ zu Überbrückungshilfen gibt einen Überblick über die Corona-Zuschüsse sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und weiteren Themen. In der Corona-Spezialausgabe des OHN-Podcasts erläutern unsere Experten ebenfalls die bisherigen Coronahilfen und weitere dazugehörige Themen.

Januar - Juni 2021: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Juli - Dezember 2021: Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus
Januar - Juni 2022: Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

 

Die ab Sommer 2022 verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten sind das Kurzarbeitergeld (verlängert bis 30.09.2022), der Zuschuss Neustart Kultur (Förderzeitraum: verlängert bis 30.06.2023) sowie ein Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (Förderzeitraum bis 31.12.2022, Verlängerung geplant). 




Was war die „Neustarthilfe Berlin“?


Die Neustarthilfe Berlin war ein Zuschussprogramm des Bundeslandes Berlin. Ab dem 17.05.2021 konnten in Berlin tätige Solo-Selbstständige die Neustarthilfe Berlin beantragen. Ab dem 25.05.2021 waren auch Kleinstunternehmen mit maximal 5 Angestellten dort antragsberechtigt. Das Zuschussprogramm endete am 30.09.2021. Anträge stellen konnten Soloselbstständige/ Kleinstunternehmen, die im Hauptberuf eine selbständige Tätigkeit, die im Land Berlin zu versteuern ist, allein, d.h. bis zu 5 angestellten Beschäftigten, ausüben. Förderberechtigte konnten so die bereits erhaltene (Bundes-)Neustarthilfe aufstocken lassen.

Des Weiteren musste die bisher erhaltene Neustarthilfe weniger als 7.500€ betragen. Kleinstunternehmen konnten bis zu 6.000€ an zusätzlichen Fördermitteln erhalten. Die Höhe der Zuschüsse wurde auf der Basis der bereits ausgezahlten Bundeszuschüsse ermittelt. Ziel des Programmes war es, Berliner Kleinunternehmen beim Start aus dem Lockdown besser zu unterstützen, da diese in Berlin besonders häufig vorkommen.

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Wer erhält Härtefallhilfe und wie läuft der Antrag ab?


Anträge auf Härtefallhilfe konnten Unternehmen und Selbstständige stellen, die aufgrund der Coronakrise besondere finanzielle Schäden erlitten haben. Auch Vereine und andere Organisationen konnten Zuwendungen aus dem Härtefallfonds beantragen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind. Allgemeine Voraussetzung für die Antragstellung war, dass keine andere Coronahilfe greift. Die detaillierten Antragsvoraussetzungen wurden individuell pro Bundesland festgelegt. Auch über die jeweilige Höhe der Förderung entschieden die Bundesländer im Einzelfall. Einen Antrag auf Härtefallhilfe konnte man bis Ende Juni 2022 beim jeweiligen Bundesland stellen.

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Welche Unternehmen erhalten Überbrückungshilfen und Neustarthilfe?


Unternehmen und Organisationen aller Branchen und in allen Größen konnten Überbrückungshilfen beantragen. Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen bis hin zum großen Mittelstandsunternehmen waren grundsätzlich zur Antragstellung berechtigt. Online-Händler waren ebenfalls antragsberechtigt. Für Solo-Selbstständige gab es mit der Neustarthilfe noch ein zusätzliches Zuschussprogramm, in dem eine Betriebskostenpauschale gewährt wurde. Dieses Programm stand allen haupterwerblichen Selbstständigen offen.

Folgende Überbrückungs- und Neustarthilfen gab es bisher für die jeweiligen Förderzeiträume:

Juni - September 2020: Überbrückungshilfe I
Oktober - Dezember 2020: Überbrückungshilfe II
Januar - Juni 2021: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Juli - Dezember 2021: Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus
Januar - Juni 2022: Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Weitere Artikel zur Überbrückungshilfe I und Überbrückungshilfe II

Wer bekommt wie, wo und wann die neuen Überbrückungshilfen?

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Wie kann ich Überbrückungshilfen und Neustarthilfe beantragen?


Seit Mitte Februar 2021 konnten in Deutschland Anträge für die verschiedenen Überbrückungshilfen gestellt werden. Unternehmen, die aufgrund der Pandemie Umsatzverluste erlitten haben, hatten die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent ihrer fixen Betriebskosten erstattet zu bekommen. Der Antrag wurde - wie auch bei den vorherigen Hilfen - über das Antragsportal der Bundesregierung gestellt.

Für die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige war ein Umsatzverlust von mindestens 60 Prozent in einem Referenzzeitraum 2019 Voraussetzung. Anders als bei den Überbrückungshilfen war kein „prüfender Dritter” für die Antragsstellung nötig.

Folgende Fristen gelten bzw. galten für die Beantragung:

Überbrückungshilfe III & Neustarthilfe: 31. Oktober 2021
Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus: 31. Dezember 2021
Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022: 15. Juni 2022

Weitere Artikel zur Beantragung der Überbrückungshilfen und Neustarthilfe:

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: So erhalten Händler Zuschüsse

Neustarthilfe: Solo-Selbstständige können ab sofort Anträge stellen

Überbrückungshilfe III: Anträge können ab sofort gestellt werden

Überbrückungshilfe III soll bis Ende des Jahres verlängert werden

Jetzt noch mehr Zuschüsse bei der Überbrückungshilfe III

Selbstständige können ab sofort Neustarthilfe Plus beantragen

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Was sind Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus?


Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe deckten nur den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ab. Für die Zeit danach gab es aber Nachfolgeprogramme. Wer auch im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 Coronahilfen in Anspruch nehmen musste, konnte dann die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus beantragen. Seit dem 17. Juli 2021 bestand die Möglichkeit für Solo-Selbstständige die Neustarthilfe Plus über das Antragsportal der Bundesregierung zu stellen. Für die Überbrückungshilfe III Plus startete die Antragstellung am 23. Juli 2021.

Grundsätzlich blieb bei den verlängerten Programmen alles wie gehabt. Die Antragstellung funktionierte auch weiterhin wie bisher. Teilweise gab es aber höhere Förderbeträge und eine Erweiterung der Kosten, die über die Förderung bezuschusst werden konnten. Antragsfrist war für beide Programme der 31. Dezember 2021.

Weitere Artikel zur Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

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Überbrückungshilfe und Neustarthilfe werden bis Ende September verlängert

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Was war die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022?


Am 24. November 2021 erklärte der scheidende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dass die Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV auch für den Förderzeitraum von Januar bis März 2022 gelten wird. Für den gleichen Zeitraum sollte die Neustarthilfe Plus für Solo-Selbstständige ohne Namensänderung gelten. Die Förderzeiträume wurden für beide Programme dann bis Ende Juni 2022 verlängert und die Neustarthilfe in „Neustarthilfe 2022” umbenannt.

Die Förderbedingungen waren größtenteils dieselben, allerdings wurden bei der Überbrückungshilfe IV auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent nur noch 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Bei der Überbrückungshilfe III Plus blieb es aber bei einer 100-prozentigen Erstattung.

Die Antragsfrist für beide Programme endete am 15. Juni 2022.

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Sind Coronahilfen steuerpflichtig oder steuerbefreit?


Die staatlichen Coronahilfen für Unternehmen sind immer steuerbar. Anders ist es bei Sonderzahlungen für Arbeitnehmer, diese sind steuerbefreit.


Wie erhält man den Eigenkapitalzuschuss?


Anfang April kündigte die Bundesregierungen Verbesserungen an der Überbrückungshilfe III an. Dazu gehört der Eigenkapitalzuschuss. Dieser sollte Unternehmen zugutekommen, die besonders von der Krise getroffen wurden und dadurch eigene finanzielle Rücklagen aufbrauchen mussten. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, konnte man bis zu 40 Prozent der monatlichen Überbrückungshilfe zusätzlich erhalten.

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Darf die Soforthilfe für den Lebensunterhalt genutzt werden?


Hier geht es um die Corona-Soforthilfen, die zwischen März und Juni 2020 ausgegeben wurden. Die Antwort auf die Frage variiert teilweise pro Bundesland. In Nordrhein-Westfalen darf die Soforthilfe beispielsweise auch für Lebenshaltungskosten genutzt werden.

In den meisten anderen Bundesländern gilt: Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen dürfen die Soforthilfen vom Bund nicht für das Unternehmereinkommen oder Personalkosten verwenden. Die Soforthilfen sind ausschließlich dafür gedacht, die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und Selbstständigen zu sichern. Das heißt, man kann damit „akute Liquiditätsengpässe” überbrücken, z.B. also „laufende Betriebskosten wie (gewerbliche) Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, u.ä.”, wie es im Eckpunktepapier der Bundesregierung heißt.

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Dürfen die Überbrückungshilfe und Neustarthilfe für den Lebensunterhalt genutzt werden?


Die Überbrückungshilfe III und die Überbrückungshilfe III Plus dürfen nicht für das Unternehmereinkommen oder Personalkosten verwendet werden. Die Zuschüsse aus den Überbrückungshilfen sind ausschließlich dafür gedacht, die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und Selbstständigen zu sichern. Das heißt, man kann damit „akute Liquiditätsengpässe” überbrücken, z.B. laufende Betriebskosten wie (gewerbliche) Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten. Einige Bundesländer machen hier jedoch Ausnahmen, wie z.B. Baden-Württemberg.

Im Gegensatz dazu macht die Bundesregierung keine Vorgaben zur Verwendung der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus für Solo-Selbstständige. Diese dürfen also auch für private Lebenshaltungskosten genutzt werden.

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Was ist die Novemberhilfe und wie erhalte ich sie?


Mit der Novemberhilfe sollen von coronabedingten Schließungen betroffene Unternehmen bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November 2020 erhalten. Die Anträge konnten seit dem 25. November 2020 auf der Plattform für Überbrückungshilfe der Bundesregierung gestellt werden; allerdings warteten einige antragsberechtigte Unternehmen lange auf ihr Geld. Die vollständige Auszahlung verzögerte sich u.a. wegen technischer Probleme.

Die Antragsfrist für Erstanträge der Novemberhilfe endete am 30. April 2021. Änderungsanträge konnten noch bis zum 30. Juli 2021 gestellt werden.

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Dezemberhilfe: Was sind die Voraussetzungen zum Erhalt des Zuschusses?


Finanzielle Zuschüsse der sogenannten Dezemberhilfe konnten Unternehmen und andere Einrichtungen wie z.B. Vereine beantragen, die aufgrund des Lockdowns finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Sie bekamen bis zu 75 Prozent ihres ausgefallenen Umsatzes aus dem Dezember 2019 erstattet. Wie auch bei der Novemberhilfe handelt es sich bei der Dezemberhilfe um einen einmaligen Zuschuss. Die Frist für Erstanträge der Dezemberhilfe endete am 30. April 2021; allerdings konnten Änderungsanträge noch bis zum 30. Juli 2021 gestellt werden.

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Wie lange dauert es, bis die Corona-Zuschüsse bewilligt werden?


In der Regel dauert die Bewilligung nur wenige Tage, soweit alle eingereichten Anträge vollständig und korrekt sind.

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Kann Coronahilfe gepfändet werden?


Nein, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, stellt die Corona-Soforthilfe keine pfändbare Forderung dar und unterliegt nicht der Zwangsvollstreckung. Die Soforthilfen sind ausschließlich zur Finanzierung von Verbindlichkeiten gedacht, die seit Beginn der Coronakrise entstanden sind und dienen nicht der Aufrechnung mit Altforderungen. Dies dürfte nicht nur die Soforthilfe von letztem Jahr betreffen, sondern auch die weiteren Zuschussprogramme.

Weitere Informationen zur Pfändbarkeit von Coronahilfen

Pfändung von Coronahilfen unzulässig




Wo kann ich Coronahilfe beantragen?


Alle Anträge für die Zuschussprogramme konnten über das Portal der Bundesregierung gestellt werden. Anträge für die verschiedenen Überbrückungshilfen mussten zwingend mit einem prüfenden Dritten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt) gestellt werden. Bei Anträgen für Neustarthilfen war ein prüfender Dritter nicht zwingend notwendig.




Rückzahlungen von Coronahilfe und Betrug


In manchen Fällen mussten und müssen Empfänger von Coronahilfen hohe Beträge wieder an die Behörden zurückzahlen. Teilweise haben die Empfänger einfach Pech und erfüllen die notwendigen Kriterien nicht. In anderen Fällen wurde in großem Stil betrogen und Coronahilfe wider besseren Willens in hohen Summen eingezogen. Daher gibt es nun viele Razzien und Prozesse gegen Coronabetrüger.

Weitere Informationen zur Rückzahlung von Coronahilfen und Betrug:

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Wo finde ich die aktuellen Corona-Regeln?


Die Corona-Regeln wurden auf Bundesebene weitgehend abgeschafft. Bestimmte Maßnahmen wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann aber bestehen bleiben. Gleichzeitig können lokal begrenzt strengere Regelungen gelten. Für die konkrete Umsetzung sind die Bundesländer zuständig – hier finden Sie die Corona-Regeln aller Bundesländer und deren Corona-Seiten im Überblick. (Stand: 24.10.2022).

Weitere Informationen zu den Coronamaßnahmen der Bundesregierung

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Wie lange galt die 3G-Regel am Arbeitsplatz?


Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wurde auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Bei Kontakt zu anderen Personen mussten Beschäftigte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Arbeitgeber musste die Nachweise kontrollieren und dokumentieren. Die 3G-Regel und der restliche Maßnahmenkatalog galten vorerst bis einschließlich 19. März 2022.

Weitere Informationen zur 3G-Regel am Arbeitsplatz:

Kostenlose Mustervorlage zur 3G-Regel am Arbeitsplatz

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Wo gibt es eine Übersicht für die Corona-Verordnungen nach Bundesland?


Die Bundesländer können seit Ende 2021 ihre Regeln größtenteils selbst festlegen. Nur das Infektionsschutzgesetz gilt für alle gleich. Eine ausführliche Übersicht der aktuellen Länderverordnungen finden Sie hier. (Stand: 24.10.2022)

Weitere Informationen zu den Maßnahmen der einzelnen Bundesländer gibt es hier:

April 2020: Lockerungen der Coronamaßnahmen in den einzelnen Bundesländern




Darf mein Arbeitgeber einen Corona-Test außerhalb der Arbeitszeit verlangen?


Ja, das darf er. Die Umsetzung der Testung kann vom Arbeitgeber frei organisiert werden. Er kann die Selbsttests daher auch zu Hause durchführen lassen und muss keinen „Testraum“ oder Ähnliches zur Verfügung stellen. Die Pflicht besteht nur zur Bereitstellung der Tests. Bei der Durchführung handelt es sich grundsätzlich um einen freiwilligen Corona-Test. Die dafür aufgewendete Zeit ist keine Arbeitszeit.

Weitere Informationen zur Testpflicht in Unternehmen

Grundsatzurteil: Arbeitgeber dürfen Corona-Tests anordnen

Unternehmen müssen Corona-Tests auf eigene Kosten anbieten

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst

 

Nach Urlaub im Corona-Risikogebiet: Lohnanspruch bei negativem PCR-Test




Bekommen Unternehmen die Kosten für Coronatests zurückerstattet?


Für Arbeitgeber summieren sich die Kosten für Corona-Schnelltests in kurzer Zeit. Unternehmen, die antragsberechtigt sind, können die Kosten zwar über die Überbrückungshilfe III geltend machen; alle anderen Betriebe müssen die Kosten allerdings selbst tragen.

Weitere Informationen zur Testpflicht in Unternehmen

Unternehmen müssen Corona-Tests auf eigene Kosten anbieten

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst




Welche Regeln gelten bei der Kurzarbeit und dem Kurzarbeitergeld?


Seit Beginn der Coronakrise gibt es einen vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld. So müssen nur zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein, damit der Betrieb Kurzarbeitergeld nutzen kann. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet außerdem die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe. Auf diese Weise sollen Arbeitsplätze gesichert werden. Das vereinfachte Kurzarbeitergeld konnte bis Juni 2022 beansprucht werden.

Weitere Informationen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld:

Zugang zum Kurzarbeitergeld bleibt bis März 2022 erleichtert

Regierung verlängert Kurzarbeitergeld

Corona-Ausnahmeregeln für Kurzarbeit bis Ende des Jahres verlängert

Diese Erleichterungen gelten beim Kurzarbeitergeld bis Ende 2021




Welche Auswirkungen hat die Coronakrise auf die Wirtschaft?


Die Coronakrise wirkt sich in verschiedener Form auf Gesellschaft und Wirtschaft aus und führt teilweise zu ganz unerwarteten Ergebnissen. Wie in jeder Krise gibt es Gewinner und Verlierer, doch neu ist die Dauer und Intensität der Krise. Gerade im Online-Handel verbergen sich für Unternehmen Chancen.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die Wirtschaft:

Urteil: Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Corona-Lockdown

Jedes siebte Unternehmen fürchtet Corona-Insolvenz

Coronakrise: Nicht jeder Online-Händler ist Amazon

Die Bewältigung der Coronakrise kostet bis zu 1,3 Billionen Euro

Diese Produkte profitieren von der Coronakrise

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Weniger Einkommen durch Coronakrise – private Überschuldungen drohen

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